Allgemeine Kooperationsbedingungen (Kurzfassung)

NRW.TECH Institut GmbH

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Kooperationsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der NRW.TECH Institut GmbH („NRW.TECH“) und ihren Kooperationspartnern, Auftraggebern sowie projektbezogen eingebundenen Unternehmen und Institutionen.

Sie gelten ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B).

  1. Rolle von NRW.TECH

NRW.TECH agiert als unabhängige Schnittstelle für:

  • Technologietransfer 
  • industrielle Integration 
  • Entwicklung strategischer Partnerschaften 
  • Positionierung im Industrie- und Innovationsökosystem 
  • strukturierten Zugang zu relevanten industriellen Stakeholdern und Netzwerken 

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, handelt NRW.TECH nicht als Handelsvertreter im Sinne des § 84 HGB.

  1. Struktur der Zusammenarbeit

Art und Umfang der jeweiligen Leistungen werden projektbezogen vereinbart, insbesondere im Rahmen von:

  • Kooperationsvereinbarungen 
  • Letters of Intent (LoI) 
  • Memoranda of Understanding (MoU) 
  • integrationsbezogenen Mandaten 

NRW.TECH unterstützt strukturierte Kooperations- und Integrationsprozesse, schuldet jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

  1. Kooperationsformate und Vergütungsstruktur

Je nach Ausgestaltung der Zusammenarbeit können insbesondere folgende kooperationsbezogene Formate zur Anwendung kommen:

  • retainerbasierte Kooperationsformate 
  • projektbezogene Strukturierungsleistungen 
  • Meilensteinzahlungen im Rahmen von Integrationsprozessen 
  • erfolgsbezogene Komponenten im Kontext strukturierter Kooperationen 
  • Beteiligungsmodelle bei langfristig angelegten Integrationsvorhaben 

Die konkrete Ausgestaltung erfolgt im Rahmen gesonderter Vereinbarungen.

  1. Vertraulichkeit

Alle im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauschten nicht öffentlich zugänglichen technischen, strategischen und wirtschaftlichen Informationen sind vertraulich zu behandeln.

  1. Geistiges Eigentum

Von NRW.TECH entwickelte Konzepte, Analysen und integrationsbezogene Strukturierungsansätze verbleiben – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – im geistigen Eigentum von NRW.TECH.

  1. Haftung

NRW.TECH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

  1. Keine Exklusivität

Eine Zusammenarbeit mit NRW.TECH begründet keine Exklusivität, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit rechtlich zulässig – Düsseldorf.